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   OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11   

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OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11 (https://dejure.org/2013,21807)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.2013 - 1 U 30/11 (https://dejure.org/2013,21807)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 1 U 30/11 (https://dejure.org/2013,21807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Steuerberaters zur Offenbarung einer Provisonsvereinbarung

  • rabüro.de

    Zur Pflicht des Steuerberaters zur Offenbarung einer Provisonsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Pflicht des Steuerberaters zur Offenbarung einer Provisionsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht des Steuerberaters zur Offenbarung einer Provisionsvereinbarung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuerberater muss Provisionsvereinbarung für steuerbegünstigte Anlagemöglichkeiten seinen Mandanten offenlegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 1198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 36/86

    Offenbarungspflicht des Steuerberaters hinsichtlich mit Dritten getroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, begeht der steuerliche Berater gegenüber seinem Mandanten einen Treubruch und damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Hinblick auf den geschlossenen Steuerberatervertrag, wenn er seinen Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, aber nicht offenbart, dass er für einen solchen Vertragsschluss eine Provision erhält (BGH, Urt. v. 19.06.1985, a.a.O., juris Rn. 16; Urt. v. 20.05.1987, WM 1987, 960 = NJW-RR 1987, 1381 [juris Rn. 4]; Urt. v. 26.09.1990, a.a.O.; Zugehör, in: Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl. 2011, Rn. 1844).

    Eine derartige Pflichtverletzung ist aber dann gegeben, wenn der Steuerberater, ohne die Provision offenzulegen, den Mandanten hinsichtlich eines bestimmten Objekts oder einer bestimmten Anlagemöglichkeit berät und ihm insoweit einen Vertragsschluss nahelegt (BGH, Urt. v. 20.05.1987, a.a.O., juris Rn. 4 a.E.).

    Deswegen ist nicht Voraussetzung eines solchen Schadensersatzanspruchs, dass dem Berater ein weiteres Versehen, etwa eine falsche Beratung, anzulasten ist (BGH, Urt. v. 20.05.1987, a.a.O., juris Rn. 4; Urt. v. 26.09.1990, a.a.O., juris Rn. 24).

    Wird - wie hier - der Mandant zu einer Vermögensanlage veranlasst, und wird hierfür in einer dem steuerlichen Berater zuzurechnenden Weise eine Provision gezahlt, kommt es nur darauf an, ob sich die Vermögenslage des Mandanten ohne die Pflichtwidrigkeit des Steuerberaters günstiger gestaltet hätte, als sie sich infolge der Pflichtwidrigkeit darstellt (BGH, Urt. v. 20.05.1987, NJW-RR 1987, 1381 [juris Rn. 4]).

    Es muss sich also feststellen lassen, dass der Mandant bei einer Offenbarung der Provisionszahlung die Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (BGH, Urt. v. 20.05.1987, a.a.O.; Urt. v. 26.09.1990, NJW-RR 1991, 145 [juris Rn. 24]), wovon nach der Lebenserfahrung häufig auszugehen sein wird (BGH, Urt. v. 20.05.1987, a.a.O.).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11
    Durch eine Provisionsvereinbarung gerät der steuerliche Berater in die Gefahr, seinen Mandanten nicht mehr unvoreingenommen zu beraten (BGH, a.a.O.; Urt. v. 26.09.1990, NJW-RR 1991, 145 [juris Rn. 23]).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, begeht der steuerliche Berater gegenüber seinem Mandanten einen Treubruch und damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Hinblick auf den geschlossenen Steuerberatervertrag, wenn er seinen Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, aber nicht offenbart, dass er für einen solchen Vertragsschluss eine Provision erhält (BGH, Urt. v. 19.06.1985, a.a.O., juris Rn. 16; Urt. v. 20.05.1987, WM 1987, 960 = NJW-RR 1987, 1381 [juris Rn. 4]; Urt. v. 26.09.1990, a.a.O.; Zugehör, in: Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl. 2011, Rn. 1844).

    Deswegen ist nicht Voraussetzung eines solchen Schadensersatzanspruchs, dass dem Berater ein weiteres Versehen, etwa eine falsche Beratung, anzulasten ist (BGH, Urt. v. 20.05.1987, a.a.O., juris Rn. 4; Urt. v. 26.09.1990, a.a.O., juris Rn. 24).

    Es muss sich also feststellen lassen, dass der Mandant bei einer Offenbarung der Provisionszahlung die Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (BGH, Urt. v. 20.05.1987, a.a.O.; Urt. v. 26.09.1990, NJW-RR 1991, 145 [juris Rn. 24]), wovon nach der Lebenserfahrung häufig auszugehen sein wird (BGH, Urt. v. 20.05.1987, a.a.O.).

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 196/83

    Maklerprovision für Steuerberater

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11
    Es liegt in der Natur der Sache, dass steuerliche Berater mit ihren Mandanten auch die Frage erörtern, in welcher Weise diese ihr Vermögen am steuergünstigsten anlegen (BGH, Urt. v. 19.06.1985, BGHZ 95, 81 = NJW 1985, 2523 [juris Rn. 13]; Gehrlein, Anwalts- und Steuerberaterhaftung, 2. Aufl. 2012, S. 60 f).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, begeht der steuerliche Berater gegenüber seinem Mandanten einen Treubruch und damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Hinblick auf den geschlossenen Steuerberatervertrag, wenn er seinen Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, aber nicht offenbart, dass er für einen solchen Vertragsschluss eine Provision erhält (BGH, Urt. v. 19.06.1985, a.a.O., juris Rn. 16; Urt. v. 20.05.1987, WM 1987, 960 = NJW-RR 1987, 1381 [juris Rn. 4]; Urt. v. 26.09.1990, a.a.O.; Zugehör, in: Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl. 2011, Rn. 1844).

    Dem Vorwurf des Treubruchs kann der Steuerberater nur dadurch entgehen, dass er den Mandanten, denen er die Beteiligung an dem betreffenden Objekt nahe legt, das ihm erteilte Provisionsversprechen offenbart (BGH, Urt. v. 19.06.1985, a.a.O.).

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11
    Dieser hält auch in seinen neuesten Entscheidungen (etwa Urt. v. 10.05.2012, BGHZ 193, 193 [juris Rn. 36]) daran fest, dass die Beweislast für die Kausalität von Pflichtverletzung und Schaden beim Mandanten bleibe.

    Eine Beweislastumkehr sei damit nicht verbunden; der IX. Senat lehnt eine solche im Rahmen der Anwalts- und Steuerberaterhaftung vielmehr ausdrücklich ab (Urt. v. 30.09.1993, BGHZ 123, 311 [juris Rn. 19]; Urt. v. 10.05.2012, a.a.O.).

  • BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11
    Der Antrag auf Verurteilung zur Freistellung muss nämlich die Forderung, von der freigestellt werden soll, so genau bezeichnen - und zwar nach Art und Höhe -, dass der Beklagte notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung, und zwar über § 887 ZPO, zur Befriedigung des Drittgläubigers angehalten werden kann; andernfalls ist der Klageantrag wegen Unbestimmtheit unzulässig (BGH, Urt. v. 04.12.1980, BGHZ 79, 76 [juris Rn. 12]; Urt. v. 20.11.1990, NJW 1991, 634 [juris Rn. 9]; Urt. v. 04.10.2000, NJW 2001, 155 [juris Rn. 18]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.09.2007, OLGR 2008, 73 [juris Rn. 15]).

    b) Sofern eine Forderung, von der freigestellt werden soll, noch nicht hinreichend bestimmbar erscheint, worauf hier der Zusatz "insbesondere" gerade hindeutet, kommt aber eine Feststellungsklage in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1990, NJW 1991, 634 [juris Rn. 10]).

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11
    Zwar genügt eine Partei nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 02.04.2009, NJW-RR 2009, 1236 [juris Rn. 10]; Urt. v. 13.12.2002, NJW-RR 2003, 491 [juris Rn. 8]) ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in der betroffenen Person entstanden erscheinen zu lassen.

    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, Urt. v. 02.04.2009, a.a.O., juris Rn. 12; Urt. v. 13.12.2002, a.a.O., juris Rn. 8).

  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11
    Zwar genügt eine Partei nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 02.04.2009, NJW-RR 2009, 1236 [juris Rn. 10]; Urt. v. 13.12.2002, NJW-RR 2003, 491 [juris Rn. 8]) ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in der betroffenen Person entstanden erscheinen zu lassen.

    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, Urt. v. 02.04.2009, a.a.O., juris Rn. 12; Urt. v. 13.12.2002, a.a.O., juris Rn. 8).

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11
    Die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden tatsächlichen Umständen (s. BGH, Urt. v. 11.01.2007, BGHZ 170, 260 [juris Rn. 28]) und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11
    Dagegen hat der XI. Zivilsenat nunmehr entschieden, dass die Beweislast, dass der Anleger auch bei Kenntnis des Gesichtspunktes, über welchen er pflichtwidrig nicht aufgeklärt worden ist, die entsprechende Anlage getätigt hätte, beim Schädiger liege, nämlich bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung eine Umkehr der Beweislast eingreife (Urt. v. 08.05.2012, BGHZ 193, 159 [juris Rn. 26 ff, 34]; Urt. v. 20.11.2012 - XI ZR 444/11, juris Rn. 10).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11
    Der Vorschrift des § 254 liegt der allgemeine Rechtsgedanke zugrunde, dass derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Dinge erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, die Kürzung seines Schadensersatzanspruchs hinnehmen muss (BGH, Urt. v. 18.04.1997, NJW 1997, 2234 [juris Rn. 14]).
  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 7 U 1801/05

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen einer vom Erblasser an den überlebenden

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 277/09

    Unterbeteiligungsvertrag zu Kapitalanlagezwecken: Vorvertragliche

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZR 295/11

    Schadensersatz bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer mittelbaren

  • OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 210/07

    Vollstreckbarkeit einer Freistellungsverpflichtung im Prozessvergleich nur bei

  • OLG Schleswig, 11.09.2008 - 16 U 15/08

    Rücktrittsrecht eines Pfandleihers

  • BGH, 20.11.2012 - XI ZR 444/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei unterlassener

  • BGH, 18.12.1990 - XI ZR 176/89

    Herausgabe von Sondervorteilen durch einen Steuerberater; Herausgabe einer

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 146/77

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße

  • KG, 19.07.2016 - 27 U 43/15

    Pflichten eines Steuerberaters bei Empfehlung von Kapitalanlagen

    Denn wenn ein Steuerberater einem Klienten die Beteiligung an einer Anlage empfiehlt, an der er selbst im Rahmen der Provisionen mitverdient, so muss er den Mandanten darüber aufklären (BGH, Urteil vom 23.10.1980 - IVa ZR 36/86; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.06.2013 - 1 U 30/11).
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